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FILMLIZENZEN - ERWERBEN
Einzellizenz Für die Organisation einer Filmvorführung aus dem Filmrepertoire von Taurus Pictures ist für den jeweiligen Filmtitel der Erwerb einer Einzellizenz erforderlich. Sie ist die ideale Lösung für einmalige Filmvorführungen. Mit der Einzellizenz werden dem Lizenznehmer das Vorführungsrecht gemäß § 19 Abs. 4 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung gemäß § 22 UrhG übertragen. Die Lizenz gilt für einen im Lizenzvertrag festgelegten Filmtitel, Veranstaltungsort und Termin. Merkmale der Einzellizenz * Gültig für einen bestimmten Veranstaltungsort und ein festgelegtes Datum * Öffentliche Bewerbung der Veranstaltung erlaubt (z. B. über Plakate, Social Media, Websites oder Programmhefte) * Eintrittsgelder dürfen erhoben werden * Keine Begrenzung der Zuschauerzahl * Freie Auswahl aus unserem Filmtitelkatalog Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Wir erstellen Ihnen dann eine passende Lizenz für Ihre Veranstaltung. E-Mail: info@tauruspictures.de Telefon: 0152/57135536 ACHTUNG: Für den Filmtitel „WARUM ICH - WOLF D. KROLL“ ist derzeit nur eine Lizenzierung für die Vorführung in Lichtspieltheatern möglich! Rechtliche Hinweise: Eine Lizenz für Filmvorführungen ist erforderlich, da Filme urheberrechtlich geschützt sind und die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe bei den Rechteinhabern liegen. Grundlage hierfür ist insbesondere das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Wer einen Film außerhalb des privaten Rahmens öffentlich zeigt – etwa bei Veranstaltungen, in Kinos, Schulen oder Vereinen – benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Dies betrifft insbesondere das **Recht der öffentlichen Vorführung** (§ 19 Abs. 4 UrhG) sowie das **Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bzw. Wahrnehmbarmachung** (§ 22 UrhG, je nach Nutzungsart). Die Lizenz stellt sicher, dass die Vorführung rechtlich zulässig ist und die Urheber bzw. Rechteinhaber eine angemessene Vergütung erhalten (§ 11 UrhG – Schutz des Urhebers und seiner wirtschaftlichen Interessen). Sie regelt zudem die konkreten Nutzungsbedingungen, wie Ort, Zeitpunkt, Anzahl der Vorführungen und die Frage, ob Eintritt erhoben werden darf. Ohne eine solche Lizenz stellt die öffentliche Vorführung eines Films in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 97 UrhG – Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche).
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Einzellizenz Für die Organisation einer Filmvorführung aus dem Filmrepertoire von Taurus Pictures ist für den jeweiligen Filmtitel der Erwerb einer Einzellizenz erforderlich. Sie ist die ideale Lösung für einmalige Filmvorführungen. Mit der Einzellizenz werden dem Lizenznehmer das Vorführungsrecht gemäß § 19 Abs. 4 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung gemäß § 22 UrhG übertragen. Die Lizenz gilt für einen im Lizenzvertrag festgelegten Filmtitel, Veranstaltungsort und Termin. Merkmale der Einzellizenz * Gültig für einen bestimmten Veranstaltungsort und ein festgelegtes Datum * Öffentliche Bewerbung der Veranstaltung erlaubt (z. B. über Plakate, Social Media, Websites oder Programmhefte) * Eintrittsgelder dürfen erhoben werden * Keine Begrenzung der Zuschauerzahl * Freie Auswahl aus unserem Filmtitelkatalog Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Wir erstellen Ihnen dann eine passende Lizenz für Ihre Veranstaltung. E-Mail: info@tauruspictures.de Telefon: 0152/57135536 ACHTUNG: Für den Filmtitel „WARUM ICH - WOLF D. KROLL“ ist derzeit nur eine Lizenzierung für die Vorführung in Lichtspieltheatern möglich! Rechtliche Hinweise: Eine Lizenz für Filmvorführungen ist erforderlich, da Filme urheberrechtlich geschützt sind und die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe bei den Rechteinhabern liegen. Grundlage hierfür ist insbesondere das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Wer einen Film außerhalb des privaten Rahmens öffentlich zeigt – etwa bei Veranstaltungen, in Kinos, Schulen oder Vereinen – benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Dies betrifft insbesondere das **Recht der öffentlichen Vorführung** (§ 19 Abs. 4 UrhG) sowie das **Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bzw. Wahrnehmbarmachung** (§ 22 UrhG, je nach Nutzungsart). Die Lizenz stellt sicher, dass die Vorführung rechtlich zulässig ist und die Urheber bzw. Rechteinhaber eine angemessene Vergütung erhalten (§ 11 UrhG – Schutz des Urhebers und seiner wirtschaftlichen Interessen). Sie regelt zudem die konkreten Nutzungsbedingungen, wie Ort, Zeitpunkt, Anzahl der Vorführungen und die Frage, ob Eintritt erhoben werden darf. Ohne eine solche Lizenz stellt die öffentliche Vorführung eines Films in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 97 UrhG – Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche).